4 Lagerhallen (Autowerkstätten) mit Nebengebäude & Bürofläche im Bezirk Wr. Neustadt

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ImmoNr. 2024-00298
Nutzungsart Gewerbe
Vermarktungsart Kauf
Objektart Hallen/Lager/Produktion
Objekttyp Werkstatt
Ort Wr. Neustädter Bezirk
Land Österreich
Nutzfläche 500 m²
Kaufpreis 1.050.000 €
Kaufpreis pro qm 2.100 €
Provision 3 % plus 20 % Ust
ImmoNr. 2024-00298 Nutzungsart Gewerbe
Vermarktungsart Kauf Objektart Hallen/Lager/Produktion
Objekttyp Werkstatt Ort Wr. Neustädter Bezirk
Land Österreich Nutzfläche 500 m²
Kaufpreis 1.050.000 € Kaufpreis pro qm 2.100 €
Provision 3 % plus 20 % Ust
Objektbeschreibung: 4 Lagerhallen (Autowerkstätten) mit Nebengebäude & Büro in Wr. Neustadter Umgebung.

Lage: Das Objekt befindet sich in Wr. Neustadter Umgebung, in unmittelbarer Nähe zur Autobahnabfahrt, was eine optimale Erreichbarkeit gewährleistet.

Beschreibung:

4 Lagerhallen, die ideal für Autowerkstätten oder andere gewerbliche Zwecke ausgestattet werden können.
Die Möglichkeit, die Hallen als Garagen zu nutzen, bietet zusätzliche Flexibilität.

Neubau mit geplanter Fertigstellung im Mai 2024.
Jedes Abteil verfügt über einen eigenen Stromzähler, was eine individuelle Nutzung ermöglicht.

Voll ausgestattete Bürofläche von 66m2, perfekt für Verwaltungs- und Managementaufgaben.

Details:
Gesamtfläche: ca. 500 m2
Grundstücksgröße: ca. 2800 m2
Bürofläche: 66m2
Fertigstellung: Mai 2024

Preis : € 2.100,- /m2 zzgl 20% Ust

Besonderheiten:

Das Betriebsgebiet bietet eine optimale Umgebung für gewerbliche Aktivitäten.
Die Lagerhallen können nach den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen des Käufers ausgestattet und genutzt werden.

Die Nähe zur Autobahnabfahrt ermöglicht eine hervorragende Anbindung an das regionale und überregionale Verkehrsnetz.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um in eine vielversprechende Investitionsmöglichkeit in einem stark frequentierten Gewerbegebiet einzusteigen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und entdecken Sie das volle Potenzial dieses Objekts!
Energieausweis:
47.96802
16.24441
1
0
Sonstiges: Wir möchten Sie über folgende Punkte informieren:

Warum dürfen wir keine Besichtigungen mehr vereinbaren oder Detailinformationen telefonisch bekannt geben?

Die Erklärung dazu finden Sie hier: http://www.ovi.at/recht/verbraucherrechte-vrug/

Per 13.06.2014 ist eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten

Provisionsanspruch besteht erst nach Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufanbotes.

Eine Besichtigung ist nach wie vor unverbindlich und kostenlos!

Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler)


3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen,

3 % des Kaufpreises bei Kaufobjekten

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Wird Ihnen die Immobilie explizit als provisionsfrei angeboten, ist unsere Dienstleistung für Sie als MieterIn bzw. KäuferIn kostenlos.

Unsere Angebote von Objekten sind unverbindlich und freibleibend.

Angaben sind teils vom Eigentümer, daher ohne Gewähr unsererseits.

Wir dürfen gem. § 5 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir als Doppelmakler tätig sind.

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