Bäckerei mit Kebab-Bewilligung im 10. Wiener Bezirk

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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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ImmoNr. 2024-00314
Nutzungsart Gewerbe
Vermarktungsart Miete
Objektart Gastgewerbe
Objekttyp Gastronomie
Land Österreich
Nutzfläche 120 m²
Nettomiete (exkl. USt.) 1.480 €
Gesamtbelastung 1.480 €
Ablöse 70.000 €
Provision 3 NMM plus 20 % Ust
ImmoNr. 2024-00314 Nutzungsart Gewerbe
Vermarktungsart Miete Objektart Gastgewerbe
Objekttyp Gastronomie Land Österreich
Nutzfläche 120 m² Nettomiete (exkl. USt.) 1.480 €
Gesamtbelastung 1.480 € Ablöse 70.000 €
Provision 3 NMM plus 20 % Ust
Objektbeschreibung: Bäckerei im 10. Bezirk von Wien zu vermieten!

Standort & Größe:
Willkommen in Ihrer neuen Bäckerei im pulsierenden Herzen des 10. Wiener Bezirks! Auf einer Fläche von ca. 120m² bietet dieser Standort alles, was das Unternehmerherz begehrt.

Bewilligungen:
Vollständig ausgestattete Bäckerei mit zusätzlichen Bewilligungen für Kebab-Verkauf – sofort startklar für Ihr Geschäft!

Öffnungszeiten:
Profitieren Sie von der Möglichkeit, rund um die Uhr geöffnet zu haben – ideal, um die Bedürfnisse einer ständig bewegten Gemeinschaft zu erfüllen.

Einrichtung:
Die Bäckerei verfügt über 8 gemütliche Sitzplätze und eine großzügige Theke mit ca. 8 lfm Länge, perfekt für eine einladende Präsentation Ihrer Produkte.

Mietvertrag:
Genießen Sie langfristige Sicherheit mit einem unbefristeten Mietvertrag.

Ausstattung:
Die Bäckerei ist mit allen notwendigen Genehmigungen und einem modernen Lüftungssystem ausgestattet, sodass Sie sofort loslegen können.

Miete:
Die monatliche Miete beträgt nur 1480,- Euro.

Ihre Geschäftschance:
Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, um Ihre Bäckerei-Träume in einer top Lage Wiens wahr werden zu lassen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren und Ihre persönliche Besichtigung zu vereinbaren!
Energieausweis:
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Sonstiges: Wir möchten Sie über folgende Punkte informieren:

Warum dürfen wir keine Besichtigungen mehr vereinbaren oder Detailinformationen telefonisch bekannt geben?

Die Erklärung dazu finden Sie hier: http://www.ovi.at/recht/verbraucherrechte-vrug/

Per 13.06.2014 ist eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten

Provisionsanspruch besteht erst nach Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufanbotes.

Eine Besichtigung ist nach wie vor unverbindlich und kostenlos!

Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler)


3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen,

3 % des Kaufpreises bei Kaufobjekten

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Wird Ihnen die Immobilie explizit als provisionsfrei angeboten, ist unsere Dienstleistung für Sie als MieterIn bzw. KäuferIn kostenlos.

Unsere Angebote von Objekten sind unverbindlich und freibleibend.

Angaben sind teils vom Eigentümer, daher ohne Gewähr unsererseits.

Wir dürfen gem. § 5 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir als Doppelmakler tätig sind.
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